UNSERE HAUSORDNUNG

Gemäß der Gesamtkonferenz vom 05.09.2013
   
Allgemeine Verhaltensweisen

  1. Die SchülerInnen erscheinen rechtzeitig zum Unterricht.
  2. Die Schüler/Innnen dürfen nur zu unterrichtlichen Zwecken mit Erlaubnis einer Lehrkraft das Schulgelände verlassen.
  3. Beim Klingelzeichen begeben sich alle SchülerInnen unverzüglich in ihre Klassenräume und verhalten sich ruhig. Es sollen keine SchülerInnen nach der Pause andere Klassenräume betreten oder sich auf dem Flur aufhalten.
  4. Pausen finden auf dem Pausenhof statt. Die Toiletten sollte zu Beginn der Pause oder mit Genehmigung der Aufsicht führenden Lehrkraft besucht werden.
  5. Meinungsverschiedenheiten werden untereinander friedlich oder ggf. mit Unterstützung der Lehrkräfte geregelt. Vereinbarungen nach Streitschlichtungen soll Folge geleistet werden.
  6. Auseinandersetzungen mit körperlicher oder verbaler Gewalt sind verboten.
  7. Den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten.
  8. Bei der Einnahme des Essens im Rahmen des Ganztagesunterrichts ist gegenseitige Rücksichtnahme und Einhalten der Regeln im Speisesaal erforderlich.
  9. Bei Feueralarm gelten die Bestimmungen der Brandschutzordnung.
  10. Mobiltelefone sind auf dem gesamten Schulgelände auszuschalten.  Das Filmen, Fotografieren und die Weitergabe von Videos ist ebenfalls auf dem Schulgelände verboten.
  11. Das Mitbringen, Anbieten und Einnehmen von Zigaretten,  Alkohol und Drogen ist verboten.
  12. Das Mitführen von Waffen oder ähnlichen gefährlichen Gegenständen ist verboten. Die Gegenstände werden einbehalten und die Erziehungsberechtigen und ggf. die Polizei informiert.
  13. Die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen ist verboten. Dazu zählen: Symbole und Kennzeichen wie das Hakenkreuz oder Fahnen des Dritten Reiches, Runen und Schriftformen des NS-Staates, Grußformen, Parolen und Losungen der NS, Codes, Bekleidung und Aufnäher sowie Rechtsextremistische Musik.

Ordnung im Schulbereich
  1. Das Schulhaus sowie das gesamte Schulgelände sind sauber zu halten. Wer Dreck macht, beseitigt ihn auch wieder. Abfälle gehören in die entsprechenden Mülleimer.
  2. Die Toiletten sollen sauber und ordentlich hinterlassen werden.
  3. Das Spucken auf den Boden ist im Schulhaus sowie auf dem  gesamten Schulgelände untersagt. Die Kosten für die Reinigung trägt der Verursacher.
  4. Das Werfen mit Schneebällen ist gefährlich und deshalb verboten.
  5. Den Schülern/innen ist jegliche Benutzung von Handys, Smartphones oder Tablets während des gesamten Aufenthaltes auf dem Schulgelände oder im Schulhaus, während des Unterrichtes, in den Pausen und im Ganztagsunterricht untersagt. Bei Verstößen gegen diesen Punkt werden obige Geräte eingezogen, im Sekretariat aufbewahrt bis zur Abholung durch die Eltern.
Sachbeschädigung/Diebstahl
  1. Für mutwillige Beschädigungen von Schuleigentum müssen die Eltern oder Sorgeberechtigte nach den gesetzlichen Bestimmungen haften.
  2. Die Schule übernimmt für abhanden gekommene Wertgegenstände oder Geldbeträge keine Haftung.

Besucher
  1. Schulfremde Personen melden sich unmittelbar nach Betreten des Schulgeländes im Sekretariat.

Hausrecht
  1. Schulleiter haben Hausrecht und können Unbefugte vom Gelände verweisen.