UNSERE HANDY-ORDNUNG
§ 1 Handys und andere digitale Endgeräte sind bei Betreten des Schulgeländes während der
gesamten Aufenthaltszeit ausgeschaltet. Eine Stummschaltung reicht nicht aus. Lehrerhandys
müssen für Erreichbarkeit in Notfällen stumm geschaltet sein. Digitale Endgeräte sind alle
Geräte mit denen Ton-, Text- oder Bildnachrichten gespeichert oder verschickt werden
können. Auch Bluetooth Lautsprecher werden darunter gefasst.
§ 2 Ausnahmen von § 1 für Schüler gelten, wenn das Handy nach Anweisung der Lehrkraft im
Schulunterricht eingesetzt werden soll.
§ 3 Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine jugendgefährdenden Bilder, Videos
oder Texte auf das Handy zu laden, solche weiter zu versenden oder sonst wie zu verbreiten.
Auch sind Bild- und Tonaufnahmen innerhalb der Schule verboten, außer für unterrichtliche
Zwecke.
§ 4 Digitale Endgeräte sind vor Arbeiten oder Tests bei der Lehrkraft abzugeben.
§ 5 Verstößt eine Schülerin/ein Schüler gegen § 1, wird das betreffende Gerät durch die
Lehrkraft eingezogen und nach Schulschluss wieder ausgehändigt. Die Lehrkraft haftet für
abgegebene Handys nur bei Vorsatz und grober Fahrl.ssigkeit.
§ 6 Besteht ein konkreter Verdacht, dass sich jugendgefährdende Bilder, Videos oder Texte
auf dem Handy einer Schülerin oder eines Schülers befinden, ist die Lehrkraft berechtigt, das
Handy einzuziehen. Es darf an die Schulleitung weitergegeben werden.
§ 7 Bei Verstößen gegen die Handyordnung kann die Lehrkraft oder die Schulleitung einen
Tadel aussprechen. Außerdem werden die Eltern informiert. In besonders schweren Fällen
kann auch ein Schulverweis ausgesprochen werden. Besteht ein besonders schwerer Fall,
leitet die Schulleitung alle erforderlichen Schritte ein. Insbesondere informiert sie die Eltern,
die Polizei und sonstige Behörden (z.B. Jugendamt). Sie empfiehlt der Polizei die
Durchsuchung des Handys nach jugendgefährdenden Inhalten.
§ 8 Die Eltern verpflichten sich, jegliche Gespräche oder Nachrichten während der Schulzeit
über das Sekretariat zu tätigen und ihr Kind nicht auf dem Mobilgerät anzurufen.
Hier noch ein paar Infos zum Umgang mit Handy und Co.
Der Internetguide für Kids
Der Handy Guide für Kids
gesamten Aufenthaltszeit ausgeschaltet. Eine Stummschaltung reicht nicht aus. Lehrerhandys
müssen für Erreichbarkeit in Notfällen stumm geschaltet sein. Digitale Endgeräte sind alle
Geräte mit denen Ton-, Text- oder Bildnachrichten gespeichert oder verschickt werden
können. Auch Bluetooth Lautsprecher werden darunter gefasst.
§ 2 Ausnahmen von § 1 für Schüler gelten, wenn das Handy nach Anweisung der Lehrkraft im
Schulunterricht eingesetzt werden soll.
§ 3 Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine jugendgefährdenden Bilder, Videos
oder Texte auf das Handy zu laden, solche weiter zu versenden oder sonst wie zu verbreiten.
Auch sind Bild- und Tonaufnahmen innerhalb der Schule verboten, außer für unterrichtliche
Zwecke.
§ 4 Digitale Endgeräte sind vor Arbeiten oder Tests bei der Lehrkraft abzugeben.
§ 5 Verstößt eine Schülerin/ein Schüler gegen § 1, wird das betreffende Gerät durch die
Lehrkraft eingezogen und nach Schulschluss wieder ausgehändigt. Die Lehrkraft haftet für
abgegebene Handys nur bei Vorsatz und grober Fahrl.ssigkeit.
§ 6 Besteht ein konkreter Verdacht, dass sich jugendgefährdende Bilder, Videos oder Texte
auf dem Handy einer Schülerin oder eines Schülers befinden, ist die Lehrkraft berechtigt, das
Handy einzuziehen. Es darf an die Schulleitung weitergegeben werden.
§ 7 Bei Verstößen gegen die Handyordnung kann die Lehrkraft oder die Schulleitung einen
Tadel aussprechen. Außerdem werden die Eltern informiert. In besonders schweren Fällen
kann auch ein Schulverweis ausgesprochen werden. Besteht ein besonders schwerer Fall,
leitet die Schulleitung alle erforderlichen Schritte ein. Insbesondere informiert sie die Eltern,
die Polizei und sonstige Behörden (z.B. Jugendamt). Sie empfiehlt der Polizei die
Durchsuchung des Handys nach jugendgefährdenden Inhalten.
§ 8 Die Eltern verpflichten sich, jegliche Gespräche oder Nachrichten während der Schulzeit
über das Sekretariat zu tätigen und ihr Kind nicht auf dem Mobilgerät anzurufen.
Hier noch ein paar Infos zum Umgang mit Handy und Co.
Der Internetguide für Kids
Der Handy Guide für Kids